Kein Unfallversicherungsschutz bei verweigerter Identitätsfeststellung wegen Verdachts einer Schwarzfahrt (19.05.2016)
Verweigert ein Arbeitnehmer bei einer Fahrausweiskontrolle die Identitätsfeststellung und wird er daraufhin bei der Überstellung an die Polizei von einem Polizeibeamten verletzt, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.(SG Darmstadt, Urteil vom 29.01.2016 – S 3 U 182/13)