Kein Unfallversicherungsschutz für einen Leichenumbetter mit PTBS (19.05.2023)
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine von einem Leichenumbetter vorgebrachte Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nicht als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ (also als einer Berufskrankheit gleichgestellt) anerkannt werden kann. Deshalb hat der Kläger auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2023 – L 21 U 231/19)