Kein Unfallversicherungsschutz für psychische Folgen eines Unfalls unabhängig von ihrer medizinischen Nachvollziehbarkeit (16.09.2022)
Nach den Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung (AUB 2008) sindn krankhafte Störungen in Folge psychischer Reaktionen vom Versicherungsschutzn ausgenommen, auch wenn sie durch den Unfall verursacht wurden. Für diesenn Leistungsausschluss ist es unerheblich, ob sich die psychischen Reaktionen alsn medizinisch nicht nachvollziehbare Fehlverarbeitung darstellen, hat das Oberlandesgerichtn Frankfurt am Main (OLG) nun entschieden und Ansprüche wegen einer…(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.07.2022 – 7 U 88/21)