Kein Unfallversicherungsschutz für Weg vom Kindergarten zum Heimarbeitsplatz (22.10.2018)
Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Der Weg vom und zum Kindergarten ist jedoch dann privat, wenn die Eltern einen Heimarbeitsplatz haben. Bei einem Unfall liegt somit kein Arbeits- oder Wegeunfall vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.09.2018 – L 16 U 26/16)