Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich im bestehenden Arbeitsverhältnis (04.06.2025)

Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“.

(BAG, Urteil vom 03.06.2025 – 9 AZR 104/24)