Kein Versicherungsschutz bei Brandschaden trotz theoretischer Möglichkeit einer Brandstiftung durch Dritte (01.02.2016)
Einem Versicherungsnehmer steht im Falle eines Brandschadens dann kein Anspruch auf Versicherungsschutz zu, wenn sämtliche Tatumstände dafür sprechen, dass er der Brandstifter ist. Die theoretische Möglichkeit einer Brandlegung durch Dritte spielt dabei keine Rolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor.(OLG Braunschweig, Urteil vom 02.07.2014 – 3 U 40/13)