Kein Versicherungsschutz durch Reiserücktrittsversicherung bei Stornierung einer Reise wegen bevorstehenden Tods der 92-jährigen Mutter (23.05.2017)
Ist durch eine Reiserücktrittsversicherung der Tod eines nahen Angehörigen mitversichert, schließt dies nicht den bevorstehenden Tod des Angehörigen mit ein. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht daher nicht, wenn eine Reise aufgrund des zu erwartenden Todes der 92-jährigen Mutter durch den Reisenden storniert wird. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.(AG Hamburg, Urteil vom 26.10.2016 – 17a C 261/16)