Kein Versicherungsschutz nach Sturz mit Inlineskates beim Firmenlauf (18.04.2023)
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sogenannten Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt.(LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2023 – L 3 U 66/21)