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Kein Verzicht auf Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im arbeitsgerichtlichen Verfahren (28.04.2025)

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren kann auf die Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht verzichtet werden. Dies gilt auch im Fall einer Virus-Pandemie. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Beschluss vom 02.03.2022 – 2 AZN 629/21)

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