Kein Verzicht auf Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im arbeitsgerichtlichen Verfahren (28.04.2025)
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren kann auf die Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht verzichtet werden. Dies gilt auch im Fall einer Virus-Pandemie. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
(BAG, Beschluss vom 02.03.2022 – 2 AZN 629/21)