Kein weltweiter Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenkassen (01.06.2016)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein zwischen einer Krankenkasse und einem privaten Krankenversicherer geschlossener Vertrag, der die Mitglieder der Krankenkasse und deren familienversicherte Angehörige weltweit bei Auslandsreisen gegen Krankheitskosten versichert, unzulässig ist.(BSG, Urteil vom 31.05.2016 – B 1 A 2/15 R)