Kein Zwang zum Heimwechsel aufgrund Behinderung (27.05.2021)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass behinderte Pflegeheimbewohner nicht gegen ihren Willen in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung wechseln müssen.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 03.05.2021 – L 8 SO 47/21 B ER)

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