Keine Abfindung der Unfallrente bei verkürzter Lebenserwartung (15.03.2016)
Berufsgenossenschaften dürfen die Abfindung von Arbeitsunfallopfern mit dem Kapitalwert der Verletztenrente ablehnen, wenn nach ärztlicher Feststellung eine verkürzte Lebenserwartung des Betroffenen besteht. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.(SG Dortmund, Urteil vom 03.02.2016 – S 17 U 487/14)