Keine Altersdiskriminierung durch Konzept „60+“ für Führungskräfte (24.03.2016)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Angebot für Führungskräfte zum Abschluss einer Vereinbarung zur Befristung des Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 60. Lebensjahres gegen Zahlung eines Kapitalbetrages im Rahmen eines Konzepts „60+“ keine Altersdiskriminierung darstellt. Den Führungskräften wird durch das Angebot des Arbeitgebers lediglich eine zusätzliche Möglichkeit eröffnet, über der Arbeitnehmer selbst entschieden kann.(BAG, Urteil vom 17.03.2016 – 8 AZR 677/14)