Keine automatische Leistungskürzung wegen Flucht aus materieller Notlage (07.05.2021)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat seine Rechtsprechung zur Beurteilung des Einreisemotivs von Asylbewerbern präzisiert und damit die Rechte von Flüchtlingen gestärkt.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 25.03.2021 – L 8 AY 33/16)