Keine behinderungsbedingte Arbeitsassistenz für Abgeordnete (22.01.2024)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Abgeordnete keinen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz haben, auch wenn sie als Rollstuhlfahrer unstreitig Hilfe bei der Arbeit benötigen.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 03.01.2024 – L 11 AL 67/23 B ER)

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