Keine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers vor der Entscheidung über dessen Gleichstellungsantrag (24.01.2020)

Hat ein als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30n anerkannter Arbeitnehmer die Gleichstellung mit einem schwerbehindertenn Menschen beantragt und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt, ist der Arbeitgeber nichtn verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Umsetzungn dieses Arbeitnehmers zu unterrichten und sie hierzu anzuhören, wenn über denn Gleichstellungsantrag…(BAG, Urteil vom 22.01.2020 – 7 ABR 18/18)