Keine betriebliche Übung: Betriebsrentner haben keinen Anspruch auf Marzipantorte und Weihnachtsgeld (23.12.2016)

Das Arbeitsgericht Köln hat die Klagen mehrerer Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittelherstellers abgewiesen, die von ihrem ehemaligen Arbeitgeber wie in den Vorjahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105 Euro verlangten.(ArbG Köln, Urteil vom 24.11.2016 – 11 Ca 3589/16)