Keine Corona-Sonderzahlung für Betriebsrentner (14.06.2023)
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat entschieden, dass Betriebsrentner keinen Anspruch auf eine tarifliche Corona-Sonderzulage haben. Diese Sonderzahlungen seien laut des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ausschließlich für aktive Arbeitnehmer vorgesehen. Eine Berücksichtigung im Zusammenhang mit betrieblicher Altersvorsorge sei ebenfalls nicht gegeben.(LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2023 – 12 Sa 297/23)