Keine Diskriminierung: Unternehmensinterne Regel darf Tragen eines Kopftuchs verbieten (14.03.2017)
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichensn verbietet, keine unmittelbare Diskriminierung darstellt.(EuGH, Urteil vom 14.03.2017 – C-157/15)