Keine doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg (08.02.2021)
Wer eine zweigeteilte Abschlussprüfung ablegt, hat für den ersten Prüfungsteil keinen Prämienanspruch wegen des erfolgreichen Bestehens einer Zwischenprüfung. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2020 – L 20 AL 53/19)