Keine Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona-Lockdowns (10.02.2021)

Das Landgericht Düsseldorf hat in einer Versicherungsstreitigkeit die Klage eines Neusser Restaurantinhabers auf Zahlung von Versicherungsleistungen in Höhe von 24.000,– € wegen einer Betriebsschließung im ersten Corona-Lockdown abgewiesen.(LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2021 – 9 O 292/20)

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