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Keine Entscheidung zur Tariffähigkeit des Arbeitgeberverbands Diakoni-scher Dienstgeberverband Niedersachsen e.V. (DDN) (07.08.2025)

Nimmt ein Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag Bezug, werden die Regelungen des in Bezug genommenen Tarifvertrags inkorporierter Teil des verweisenden Tarifvertrags. Als sol-cher gelten sie unmittelbar und zwingend zwischen den an den Verweisungstarifvertrag ge-bundenen Parteien eines Arbeitsvertrags. Das gilt auch für den Fall, dass am Abschluss des in Bezug genommenen Tarifvertrags eine nicht tariffähige Partei beteiligt gewesen sein sollte.

(BAG, Urteil vom 31.07.2025 – 6 AZR 172/24)