Keine Erstattung einer Personalvermittlungsprovision durch den Arbeitnehmer (26.06.2023)
Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber eine von ihm für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags an einen Dritten gezahlte Vermittlungsprovision zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet, ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB* unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 20.06.2023 – 1 AZR 265/22)