Keine Erstattung von Reiserücktrittskosten bei Erkrankung eines Blindenhundes (18.07.2017)

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei einer Reiserücktrittskostenversicherung nur für die in den Versicherungsbedingungen konkret und abschließend aufgeführten Ereignisse Versicherungsschutz besteht.(AG München, Urteil vom 11.11.2016 – 191 C 17044/16)