Keine Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu „islamfreundlicherer“ Privatschule bei nahegelegener staatlicher Schule (09.08.2016)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Jobcenter die Schülerbeförderungskosten zu einer „islamfreundlicheren“ Privatschule nicht übernehmen muss, wenn der Besuch der nächstgelegenen staatlichen Schule zumutbar ist.(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 17.06.2016 – S 24 AS 6353/14)