Keine Erstattungspflicht für Leistungen des Jobcenters trotz abgegebener aufenthaltsrechtlicher Verpflichtungserklärung (02.05.2016)
Ein Angehöriger, der sich verpflichtet, einen Verwandten bei sich aufzunehmen und sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die ab der Einreise und bis zur Aufenthaltsbeendigung oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels anfallen, ist dem Jobcenter gegenüber dann nicht zur Erstattung der Leistungen verpflichtet, wenn sich der Aufenthaltszweck des Verwandten nach der Einreise geändert hat.(VG Koblenz, Urteil vom 18.04.2016 – 3 K 447/15.KO)