Keine Genehmigungsfiktion für Fettabsaugung bei Antragstellung während Auslandsurlaub (10.09.2018)

Bearbeitet die Krankenkasse einen Antrag nicht rechtzeitig, gilt er als genehmigt. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verwies in einer Entscheidung jedoch darauf, dass diese neue gesetzliche Regelung nicht zu Rechtsmissbrauch führen darf.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 30.08.2018 – L 16 KR 362/18 B ER)