Keine Grund für Eilentscheidung: Hund darf vorläufig mit ins Büro (09.03.2018)
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass kein Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz zur Klärung der Frage besteht, ob der Hund eines Geschäftspartners mit in das Büro gebracht werden darf. Bisher seien weder eine Schädigung des Rufes der Firma, noch Umsatzeinbußen oder gesundheitliche Auswirkungen aufgrund der Anwesenheit des Tieres erkennbar.(AG München, Beschluss vom 20.02.2018 – 182 C 20688/17)