Keine Grundsicherung bei Täuschung über Aufenthaltsort (22.02.2024)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass zulasten eines Grundsicherungsempfängers eine Beweislastumkehr eintreten kann, wenn dieser Behörden und Gerichte über seinen Aufenthaltsort täuscht.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 24.01.2024 – L 13 AS 395/21)