Keine Haftung des Betreuers bei redlicher Verwendung der zu Unrecht gezahlten Rente (20.12.2016)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine gerichtlich bestellte Betreuerin, die ohne Kenntnis vom Tod des Betreuten zu Unrecht erbrachte Rentenleistungen zum Begleichen von Rechnungen verwendet, nicht für die beauftragten Überweisungen haftbar gemacht werden kann.(BSG, Urteil vom 14.12.2016 – B 13 R 9/16 R)