Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L (03.05.2023)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren entschieden, dass angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 13 TV-L keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage haben.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.04.2023 – 12 Sa 513/22))