Keine Inanspruchnahme eines Erben für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge (24.07.2024)
In zwei Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster mit Beschlüssen vom 18. Juni 2024 (Az. 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz) entschieden, dass das Hauptzollamt potentielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist.
(FinG Münster, Beschluss vom 18.06.2024 – 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz)