Keine Kostenerstattung für das Konservieren befruchteter Eizellen (29.08.2022)
Die gesetzlichen Krankenkassen handeln rechtmäßig, wenn sie die Kostenerstattung für das Kryokonservieren bereits befruchteter Eizellen verweigern. Dies hat das Sozialgericht (SG) München entschieden(SG München, Urteil vom 10.08.2022 – S 7 KR 2383/21)