Keine Kostentragung des Klägers für Beschlussersetzungsklage zur Einberufung einer Eigentümerversammlung in verwalterloser Gemeinschaft (15.07.2024)
In einer verwalterlosen Gemeinschaft kann ein Wohnungseigentümer nur mittels einer Beschlussersetzungsklage die Einberufung einer Versammlung erreichen. Die Kosten für eine solche Klage können ihm daher im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses nach § 93 ZPO nicht auferlegt werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
(LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.03.2024 – 2-13 T 7/24)