Keine Kostenübernahme durch Krankenkasse bei Bauchdeckenstraffung nach erheblicher Gewichtsreduktion (01.08.2017)
Führt eine bestehende Fettschürze nach massiver Gewichtsreduktion zu psychischen Leiden, muss die gesetzliche Krankenkasse dennoch keine Operation zur Bauchdeckenstraffung bezahlen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 10.07.2017 – L 16 KR 13/17)