Keine Minderung des Arbeitslosengeldes nach Kündigung während der Probezeit (23.01.2018)
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers während der Probezeit ein „wichtiger Grund“ im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist. Der Begriff „wichtiger Grund“ in § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff. Eine Sanktion tritt nur dann ein, wenn dem Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner…(SG Gießen, Urteil vom 22.11.2017 – S 22 AS 734/16)