Keine Modernisierungsmieterhöhung nach Einbau eines nur auf Zwischenetagen haltenden Aufzugs (13.03.2024)

Der Einbau eines Aufzugs rechtfertigt jedenfalls dann keine Modernisierungsmieterhöhung, wenn dieser nur in den Zwischenetagen hält. In diesem Fall liegt keine bessere, schnellere oder barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung und damit keine Gebrauchswertsteigerung im Sinne von § 555b Nr. 4 BGB vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.(LG Berlin, Beschluss vom 06.11.2023 – 64 S 126/22)