Keine „No-go-Areas“ in Münster: Vom Jobcenter finanzierter Umzug in andere Wohngegend nicht erforderlich (04.12.2018)

Das Sozialgericht Münster hat entschieden, dass in Münster in jedem Stadtteil und jedem Straßenzug ein angemessenes und menschenwürdiges Wohnen gewährleistet ist. Insoweit können die Bürger der Stadt keine sozialen Gründe anführen, die einen Wohnungsumzug – steuerfinanziert durch das Jobcenter als SGB II-Träger („Hartz IV-Träger“) – erforderlich machten.(SG Münster, Urteil vom 15.11.2018 – S 11 AS 584/16)