Keine örtliche Begrenzung der Prüfungskompetenz des Medizinischen Dienstes (16.12.2016)
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Grundgesetz keine örtliche Begrenzung der Prüfungskompetenz des Medizinischen Dienstes vorschreibt, wenn dieser auf Grundlage von §§ 275, 276 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) tätig wird. Das Gericht hat damit eine Verfassungsbeschwerde gegen die länderübergreifende Beauftragung des Medizinischen Dienstes nicht zur Entscheidung angenommen.(BVerfG, Beschluss vom 08.11.2016 – 1 BvR 935/14)