Keine Opferentschädigung nach Biss eines Polizisten bei erkennungsdienstlicher Behandlung (03.03.2015)

Opferentschädigung kann vom Staat nicht verlangen, wer einen Polizisten während einer erkennungsdienstlichen Behandlung beißt und dann durch eine Reflexhandlung des Polizisten zu Schaden kommt. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.01.2015 – L 4 VG 5/14)