Keine Pflicht des Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung zwecks Reduzierung von Mietwagenkosten (27.11.2018)
Ein Unfallgeschädigter ist nicht verpflichtet, zwecks Reduzierung der unfallbedingten Mietwagenkosten seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Bei unterlassener Inanspruchnahme liegt kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor. Dies hat das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschieden.(Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2017 – 9 U 3/17)