Keine rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat (31.03.2017)
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat besteht, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Die Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin, der die rentenrechtliche Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung in Kanada versagt worden war, wurde damit vom Gericht nicht zur Entscheidung angenommen.(BVerfG, Beschluss vom 06.03.2017 – 1 BvR 2740/16)