Keine Rückzahlungspflicht der Fortbildungskosten bei Kündigung wegen unverschuldeter Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung (21.03.2025)

Nimmt eine Klausel zur Rückzahlungspflicht der Fortbildungskosten für den Fall der Arbeitnehmerkündigung nicht den Fall heraus, dass der Arbeitnehmer wegen unverschuldeter Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung kündigt, so ist die Klausel insgesamt unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 01.03.2022 – 9 AZR 260/21)