Keine SGB II-Leistungen für duales Studium (29.09.2022)
Ein nach dem BAföG abstrakt förderungsfähiges Studium schließt einen Anspruch unabhängig davon aus, ob tatsächlich BAföG-Leistungen bezogen werden. Dies hat dasn Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, gegen das mittlerweile Revision beim BSG anhängig ist (B 7 AS 11/22 R).(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.12.2022 – L 6 AS 947/21)