Keine Sozialhilfe für deutschen Staatsbürger in der Ukraine (15.07.2016)
Ein deutscher Staatsangehöriger, der sich seit Jahren in der Ukraine aufhält, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen im Ausland. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Der Mann hatte behauptet, wegen einer in Deutschland drohenden Strafverfolgung nicht zurückkehren zu können. Seine ausschließlich per E-Mail geführte Klage ist außerdem bereits aus Formgründen unzulässig, entschied das Landessozialgericht.(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2016 – L 7 So 4619/15)