Keine Sperrzeit bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister (28.12.2018)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, um an einer Weiterbildung zum Meister teilnehmen zu können, Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit zwischen Kündigung und Beginn der Weiterbildung hat. Eine Sperrzeit ist hier nicht zulässig, da die Weiterbildung nicht berufsbegleitend erfolgen und der Arbeitnehmer sich daher auf einen wichtigen Grund bei der Kündigung berufen kann.(SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 – S 5 AL 2937/17)