Keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und Umzug zum Lebensgefährten (22.01.2018)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Aufgabe des Arbeitsplatzes zur erstmaligen Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an einem neuen Wohnort keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen muss.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 12.12.2017 – L 7 AL 36/14)