Keine Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Instandhaltung bei Verstoß des Erbbauberechtigten gegen Instandhaltungspflicht (31.01.2025)

Der Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Erbbauberechtigten auf Vornahme der vertraglichen Instandhaltungsmaßnahmen verjährt nicht, solange der Verstoß gegen die Instandhaltungspflicht andauert. Es liegt insofern eine fortlaufende Vertragswidrigkeit vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Urteil vom 27.09.2024 – V ZR 21/24)