Keine Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten aus Mitteln der Sozialhilfe (02.01.2017)
Das Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen hat im Eilverfahren entschieden, dass einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen die Versorgung mit „Medizinal-Cannabisblüten“ zurecht vom Sozialamt verweigert wurde. Das Gericht änderte insoweit eine zusprechende Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund.(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2016 – L 9 SO 631/15)