Keine Vertragsanpassung trotz Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg (24.03.2025)

Kann sich ein Grundstückskäufer gegen die Ausübung eines im Kaufvertrag vorbehaltenen Rücktrittsrechts wehren, indem er nachträgliche Vertragsanpassung wegen der Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs verlangt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.

(LG Koblenz, Urteil vom 11.12.2024 – 14 O 278/24)